Sehr geehrte Studierende (neue PStO),
bitte beachten Sie:
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Eine Abmeldung von einer Prüfung ist NICHT möglich! Sie sind zu den Prüfungen und evtl. notwendigen Nach-/Wiederholungsprüfungen pflichtangemeldet (§10 PStO).
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Sie müssen sich auch nicht explizit für eine Prüfung anmelden, da Sie automatisch als angemeldet gelten (= Pflichtanmeldung).
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Ein Nichterscheinen bei einer Prüfung führt automatisch zu einem Fehlversuch.
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Sie sind nur bei „nicht selbst zu vertretenden Gründen“ (Krankheit unter Nachweis eines Attests, Unfall o. Ä.) mit entsprechenden Nachweisen von einer Prüfung entschuldigt.
Prüfungsankündigungen Wintersemester 2024/25
Prüfungsankündigungen Sommersemester 2025