Prüfungsankündigungen Sommersemester 2025

Sehr geehrte Studierende (neue PStO),

bitte beachten Sie:

  • Eine Abmeldung von einer Prüfung ist NICHT möglich! Sie sind zu den Prüfungen und evtl. notwendigen Nach-/Wiederholungsprüfungen pflichtangemeldet (§10 PStO).

  • Sie müssen sich auch nicht explizit für eine Prüfung anmelden, da Sie automatisch als angemeldet gelten (= Pflichtanmeldung).

  • Ein Nichterscheinen bei einer Prüfung führt automatisch zu einem Fehlversuch.

  • Sie sind nur bei „nicht selbst zu vertretenden Gründen“ (Krankheit unter Nachweis eines Attests, Unfall o. Ä.) mit entsprechenden Nachweisen von einer Prüfung entschuldigt.


Prüfungsankündigungen Sommersemester 2025

Dritter Studienabschnitt Zahnmedizin (neue ZApprO)