Informationen zur Famulatur

Sehr geehrte Studierende der Zahnmedizin (neue ZApprO),

auf dieser Seite möchten wir Ihnen gerne wichtige Informationen zur Famulatur geben, die Sie im Laufe Ihres Studiums der Zahnmedizin absolvieren müssen.

1. Rechtlich-Organisatorisches:

Die Famulatur ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung während der unterrichtsfreien Zeit abzuleisten (§ 15 ZApprO).

Zu empfehlen wäre, die Famulatur möglichst bereits in der vorlesungsfreien Zeit im 2. Studienabschnitt zu absolvieren.

Achtung: 

  • Nicht jedoch innerhalb der 2 bzw. 3 Wochen vor Semesterbeginn/Beginn der offiziellen Vorlesungszeiten der LMU, da dort auch Veranstaltungen/Ferienkurse stattfinden. 
  • Das 6. Semester müsste ebenfalls den Prüfungszeitraum der Z2 Prüfungen bei der Planung der Famulatur mit berücksichtigen. Der Prüfungszeitraum der Z2 wird i.d.R. zeitnah auf der Internetseite vom Prüfungsamt Zahnmedizin veröffentlicht.

2. Zur Organisation der Famulatur:

  • Es ist möglich, einen Teil der Famulatur (= 2 Wochen) in einem Spezialbereich (z.B. in der Kieferorthopädie oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirugie zu absolvieren). Der Rest (= 2 Wochen) muss jedoch in einer allgemeinen Zahnarztpraxis absolviert werden.
  • Es ist möglich die Famulatur (oder Teile davon, Dauer mind. 2 Wochen) im Ausland zu absolvieren, sofern diese den Anforderungen von §15 ZApprO entspricht.
  • Nützliche Hinweise zu den Anforderungen der Famulatur (z. B. einen Musteraufgabenkatalog) finden Sie auf der externen Seite der Bayerischen Landeszahnärztekammer

3. Anmeldung der Famulatur:

Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung der Famulatur sowie die digital ausfüllbare Famulaturvereinbarung finden Sie hier:

 Informationen zur Anmeldung der Famulatur (ab 2. Studienabschnitt) Aktualisierung 06.06.2024

Vereinbarung zur Famulatur Wichtiger Hinweis: Tragen Sie bitte bei Punkt II. Dauer der Famulatur die exakte Dauer ein, nicht den Namen der Praxis!

 

BITTE DIE VEREINBARUNG NICHT (!!) ZUSAMMENTACKERN!

Für die Anmeldung zum Z3 (3. Zahnärztliche Prüfung) geben Sie dann das Famulaturzeugnis zusammen mit den anderen Anmeldeunterlagen für das Staatsexamen beim Staatlichen Prüfungsamt ab.

4. Ansprechpartner bei Fragen:

  • allgemeine Fragen zur Famulatur (Anforderungen, etc.): Studiengangskoordination Zahnmedizin -> Fachstudienberatung-ZM@dek.med.uni-muenchen.de
  • Fragen zur Anmeldung der Famulatur: Akademisches Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät -> akadpa07@dek.med.uni-muenchen.de

FAQs

Hier werden Ihre häufigsten Fragen nach und nach aufgelistet.

1. Sie haben der Praxis keine Vorlage für das Famulaturzeugnis geschickt, woher bekommt der Zahnarzt/die Zahnärztin dann das Dokument?
-> Die Vorlage für das Famulaturzeugnis finden Sie auf der letzten Seite der Vorlage der Famulaturvereinbarung und wird von Ihnen mit der Anmeldung
an die Praxis übergeben.

 

2. Sie haben mich kontaktiert, weil die Famulaturvereinbarung unvollständig ausgefüllt wurde, muss ich das jetzt alles neu einreichen?
-> Ja.

 

3. Ich möchte meine Famulatur im Ausland machen, können Sie mir die Vereinbarung auch auf Englisch schicken bzw. kann ich sie selber übersetzen (lassen)?

-> Die Vereinbarung ist nur auf Deutsch verfügbar, es steht Ihnen jedoch frei, selbstständig und auf eigene Kosten eine Übersetzung anzufertigen.
Wichtig: Rechtlich verbindlich ist lediglich die deutsche Fassung und wir akzeptieren auch nur diese bei der Einreichung.

 

4. Im angedachten Zeitraum der Famulatur ist ein/sind mehrere Feiertag(e), wie soll ich die Planung nun vornehmen?

-> Wir empfehlen bei Feiertagen, dass Sie die betroffenen Tage hinten anhängen und den Zeitraum entsprechend verlängern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter Punkt 1) oben.

Wir wünschen Ihnen eine spannende und lehrreiche Famulatur,

mit freundlichen Grüßen

das Akademische Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät sowie die Studiengangskoordination Zahnmedizin