Informationen für den 2. Studienabschnitt (neue ZApprO)

2. Studienabschnitt 

Voraussetzung für die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen des 2. Studienabschnitts ist der vollständige/erfolgreiche Abschluss des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) gemäß § 5 Abs. 3 ZApprO i.V.m. § 32 ZApprO sowie die Arbeitsmedizinische Vorsorge (Deadline: i.d.R. vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung im SoSe 2025 somit der 23.04.2025 kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum und melden Sie sich für die vorgesehen Veranstaltungen rechzeitig an, siehe Anmeldefrist ganz unten) gemäß § 4 Abs. 2 der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Für  Studierende die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß ÄApprO bestanden haben gilt § 20 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 ZApprO. Ferner gilt für Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben bzw. für Ärzte/innen  § 20 Abs. 4 i.V.m. Anlage 4 ZApprO, 

Achtung: Ein sogenanntes Freisemester (i.d.R. nur in begründeten Ausnahmefällen möglich) muss beim Studiendekanat spätestens bis Ende der Anmeldefristen beantragt und vom Studiendekan genehmigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen des § 11 Abs. 2 der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München zu beachten.

 

To Do:

  • Zusätzlich zum Grundinstrumentarium, das Instrumentarium (zahnärztliche Instrumente, Verbrauchsmaterialien, Bohrerset Kons/Prothetik) ab dem 2. Studienabschnitt z.B. über Henry Schein bzw. Komet  oder dem Dentaldepot eures vertrauen kaufen, siehe Instrumenatiumsliste unter Fachschaft Zahnmedizin. Wichtig! Winkelstücke werden von der Uni gestellt.
  • In Moodle im Klinikforum anmelden um in den Verteiler mit aufgenommen zu werden ggf. vom Vorklinikforum wieder abmelden.
  • Sofern noch nicht vorhanden, weiße Kleidung/Kittel besorgen (Waschbarkeit bei min 60 Grad besser 90 Grad/Kochwäsche).
  • Fristgerechte Anmeldung (nach bestandenen Z1 Prüfungen) zu den Veranstaltungen im Campusportal (siehe Ankündigung Anmeldebeginn etc. auf der Seite weiter unten)
  • Falls noch nicht bereits erfolgt, bitte Passbild im Campusportal hochladen, siehe auch Anleitung
  • Nachweis Arbeitsmedizinische Vorsorge vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung im. 2. Studienabschnitt
  • Extrahierte Zähne für den Phantomkurs der Zahnerhaltung (6. Semester) besorgen: von Mund-Kiefer-Gesichtschirurg -> stell einfach ein Glas gefüllt mit Chlorhexidin 0,2% oder Octenisept beschriftet mit deinem Namen, in mehrere Zahnarzt- oder MKG-Praxen. Die Zähne werden im Phantomkurs für Präparationen sowie Komposit- und Wurzelkanalfüllungen benötigt. Zustand der Zähne ist egal, solange sie Krone und Wurzel haben.

 

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Studienbeginn im Wintersemester          Studienbeginn im Sommersemester            Beispielstundenpan Wintersemester           Beispielstundenplan Sommersemester                      

Studienplan 5. Semester WiSe                     Studienplan 5. Semester SoSe                       Stundenplanübersicht 5. Semester WiSe            Stundenplanübersicht 5. Semester SoSe

Studienplan 6. Semester SoSe                     Studienplan 6. Semester WiSe                       Stundenplanübersicht 6. Semester WiSe            Stundenplanübersicht 6. Semester SoSe

 

Bitte beachten: Halten Sie sich unbedingt an den Studienplan!!! Nur so ist es möglich das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren!!

Achtung:

Für Studierende, die die Ärztliche Prüfung gemäß Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) bestanden haben bzw. für Ärzte/Ärztinnen, gilt § 20 Abs. 4 i.V.m Anlage 4 ZApprO. D.h. für Veranstaltungen im 2. Studienabschnitt entfällt die Kursanmeldung für: 

Hygiene, Mikrobiologie und Virologie (Modul 17), Pharmakologie und Toxikologie (Modul 18), QB Notfallmedizin (Modul 19), QB Schmerzmedizin (Modul 23) und Pathologie (Modul 24), Modul Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin (M25)

 

Informationen zur Famulatur finden Sie hier.

 

Bei kursspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fachvertreter/in bzw. an die Veranstaltungsleiter/in. Die Ansprechpartner/innen  finden Sie i.d.R. zeitnah zu Beginn des Semesters im jeweiligen Kursbereich in med.Moodle bzw. in der jeweiligen Kursordnung in med.Moodle 

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Achtung!

Bitte beachten: Außerhalb der regulären Vorlesungszeiten finden auch Ferienkurse/Vorlesungen statt. Bitte rechnen Sie auch damit das 1 Woche nach Ende der offiziellen Vorlesungszeiten der LMU ggf. auch noch Klausuren/Wiederholungsklausuren stattfinden 

Entwurf der Kursreihenfolge für den 2. Studienabschnitt (5. + 6. Semester)

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Anleitungen zur Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen 2. Studienabschnitt  SoSe 2025

Anleitung Kursbuchung 5. Semester SoSe

Anleitung Kursbuchung 6. Semester SoSe

 

Ankündigung Anmeldebeginn SoSe 2025

Die Kursanmeldung für das 5.-10. Semester erfolgt über das Campus Management System „Open Campus“ unter https://www.oc.med.uni-muenchen.de

 

 

Anmeldezeitraum 5. Semester: Anmeldebeginn ab Beginn des letzten Prüfungstags der Z1 Prüfung. 

                                                        Beginn: 26.03.2025; 00:00 Uhr   Ende: 02.04.2025 23:00 Uhr

 

Anmeldezeitraum 6. Semester SoSe 2025

Praktikum der zahnärztlichen-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin:         Beginn voraussichtlich: 12.02.2025; 12:00 Uhr      Ende: 02.03.2025;  23:00 Uhr

Restliche Veranstaltungen gemäß Studienplan Studienplan 6. Semester SoSe            Beginn voraussichtlich: 12.02.2025; 12:00 Uhr      Ende: 09.03.2025; 23:00 Uhr

 

Für das  6. Semester SoSe findet bereits in den Semesterferien d.h. vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn (23. April 2025) am Nachmittag  das Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin statt. Bitte halten Sie sich die Zeit vom 31.03.2025 – 04.04.2025 sowie  vom 07./08./09./ und 14./15.04.25 unbedingt frei, es besteht Anwesenheitspflicht).

Das Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und Notfallmedizin (Teil 1: in der vorlesungsfreien Zeit/Semesterferien und Teil 2: im Semester) durchlaufen Sie in der in der Klinik und Poliklinik für in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG), Lindwurmstraße 2a jeweils an fünf (aufeinander folgenden ) Werktagen. Die genaue Einteilung zum Praktikum erfolgt nach Anmeldeschluss durch die Kursleitung. 

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Die Vorlesung Pathologie (betrifft 5.+ 6. Semester) findet in den Semesterferien statt (i.d.R. an 10 Werktagen vor Beginn des WiSe 2025/26 ,vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn am 13.10.2025)

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Bei kursspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fachvertreter/in bzw. an die Veranstaltungsleiter/in. Die Ansprechpartner/innen  finden Sie i.d.R. zeitnah zu Beginn des Semesters im jeweiligen Kursbereich in med.Moodle bzw. in der jeweiligen Kursordnung in med.Moodle 

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Für Wiederholer/Nachholer: Sofern Sie anwesenheitspflichtige Veranstaltungen vom 5. Semester  WiSe 2024/25 wiederholen/nachholen müssen (betrifft das Praktikum der zahnärztliche Prothetik am Phantom sowie das Praktikum und Klausur der kieferorthopädische Propädeutik & Prophylaxe) melden Sie sich bitte noch nicht für Veranstaltungen des 6. Semesters an (Ausnahme: für die Vorlesung Schmerzmedizin sowie Ethik und Geschichte der Medizin sowie Pathologie, sofern noch nicht absolviert, können Sie sich bereits anmelden, da zeitlich überscheidungsfrei) Sie werden im SoSe 2025  bzw. zum nächstmöglichen Termin vom akademischen Prüfungsamt (E-Mail: akadpa07@dek.med.uni-muenchen.de) für die Wiederholung/Nachholung der Veranstaltung verbindlich angemeldet. Bei Unklarheiten wenden Sie sich für die Besprechung des weiteren abweichenden Studienverlaufs  zeitnah an die Fachstudienberatung, E-Mail: Fachstudienberatung-ZM@dek.med.uni-muenchen.de.

 

Für Wiederholer/Nachholer: Sofern Sie anwesenheitspflichtige Veranstaltungen vom 6. Semester WiSe 2024/25 wiederholen/nachholen müssen, werden Sie  im SoSe 2025  bzw. zum nächstmöglichen Termin vom akademischen Prüfungsamt (E-Mail: akadpa07@dek.med.uni-muenchen.de) für die Wiederholung/Nachholung der Veranstaltung verbindlich angemeldet.

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Hinweise/Anmeldefristen/Termine zur Z2 Prüfung

Bitte beachten:

Anmeldefrist für die Z2 Prüfung:   spätestens bis zum 10.06. im Sommersemester  und spätestens bis zum 10.01. im Wintersemester