Prüfungsankündigungen (2. Studienabschnitt)

Sehr geehrte Studierende (neue PStO),

bitte beachten Sie:

  • Eine Abmeldung von einer Prüfung ist NICHT möglich! Sie sind zu den Prüfungen und evtl. notwendigen Nach-/Wiederholungsprüfungen pflichtangemeldet (§10 PStO).

  • Sie müssen sich auch nicht explizit für eine Prüfung anmelden, da Sie automatisch als angemeldet gelten (= Pflichtanmeldung).

  • Ein Nichterscheinen bei einer Prüfung führt automatisch zu einem Fehlversuch.

  • Sie sind nur bei „nicht selbst zu vertretenden Gründen“ (Krankheit unter Nachweis eines Attests, Unfall o. Ä.) mit entsprechenden Nachweisen von einer Prüfung entschuldigt.


 

Prüfungsankündigungen Wintersemester 2024/25

Prüfungsankündigungen Sommersemester 2025

Prüfungsankündigungen Wintersemester 2025/26

Prüfungsankündigungen Sommersemester 2026